Das BGH-Urteil vom 28.11.2023 verpflichtet den Landhandel zur Prüfung:
Vor jeder Getreidelieferung muss eine gültige STV-Erntegut-Bescheinigung vorliegen.
Was bedeutet das für Sie?
Alle Lieferanten müssen vorab bestätigen, dass für das verwendete Saatgut Lizenz gezahlt wurde.
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