STV-Erntegut-Bescheinigung: Jetzt einreichen!

Das BGH-Urteil vom 28.11.2023 verpflichtet den Landhandel zur Prüfung:
Vor jeder Getreidelieferung muss eine gültige STV-Erntegut-Bescheinigung vorliegen.

Was bedeutet das für Sie?
Alle Lieferanten müssen vorab bestätigen, dass für das verwendete Saatgut Lizenz gezahlt wurde.

👉 Alle Infos und Schritt-für-Schritt-Anleitung im aktuellen Newsletter:
http://mailings.allgaier-agrarhandel.de/m/16385143

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