Sehr geehrte Landwirtinnen und Landwirte,
im Zuge der bevorstehenden Ernte möchten wir Sie über rechtliche Anforderungen und Neuerungen informieren, welche die Anlieferung und Vermarktung Ihrer Ernte betreffen.
Erfordernis einer STV-Erntegutbescheinigung
Im Zusammenhang mit dem Handel von Getreide hat ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf die Anforderungen an den Nachweis einer ordnungsgemäßen und sortenschutzkonformen Erzeugung weiter konkretisiert.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stellt die von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) ausgestellte Erntegutbescheinigung den rechtssichersten Nachweis dar, dass die für den Nachbau anfallenden Lizenzgebühren ordnungsgemäß entrichtet wurden. Eine reine Selbsterklärung des Erzeugers reicht nach Auffassung des Gerichts hierfür nicht aus.
Landhandel und Verarbeiter werden zunehmend in die Verantwortung genommen, die Rechtmäßigkeit des gehandelten Ernteguts nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund sind wir verpflichtet, die erforderlichen Nachweise von unseren Lieferanten einzuholen. Wenn Sie Getreide aus der Ernte 2026 an uns vermarkten, bitten wir Sie, uns die STV-Erntegutbescheinigung bis spätestens vor der ersten Anlieferung zur Verfügung zu stellen.
Hinweis für Kleinerzeuger
Bitte beachten Sie, dass auch Kleinlandwirte von dieser Verpflichtung nicht befreit sind. Kleinlandwirte müssen daher die STV-Erntegutbescheinigung beantragen bzw. herunterladen und bei der Anlieferung Ihres Ernteguts vorlegen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. |