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Änderung des QM-Milch Futtermittelstandards: Wichtige Information für alle Teilnehmer

Liebe Leserinnen und Leser,

zum 1. Oktober 2024 sind neue Futtermittelvorgaben im Rahmen des QM-Milch e.V. in Kraft getreten. Wenn Sie am QM-Milch-System teilnehmen, bitten wir Sie, uns entweder eine einmalige Vereinbarung hier abrufbar unterzeichnet zurückzusenden oder Ihre künftigen Misch- und Einzelfuttermittel stets schriftlich zu bestellen.

Die schriftliche Bestellung muss folgende Angaben enthalten:

  • Tierart oder Tierkategorie
  • Futtermittelart/-bezeichnung
  • Vermerk zur Einhaltung der QM-Milch-Kriterien.

Im Rahmen zukünftiger QM-Milch-Kontrollen auf Ihrem Betrieb sind Sie dazu verpflichtet, entweder alle schriftlichen Bestellungen lückenlos nachzuweisen oder die getroffene Vereinbarung zwischen Ihnen und uns vorzulegen.

Empfohlene Vorgehensweise:

  1. Vereinbarung einmalig ausfüllen
  2. Einscannen und an Allgaier Agrarhandel zurücksenden
  3. Gegengezeichnete Vereinbarung abheften und bei den Kontrollen bereithalten

Durch die einmalige Vereinbarung vermeiden Sie den Aufwand, bei jeder Bestellung eine schriftliche Dokumentation zu führen, und erleichtern so zukünftige Lieferungen und Kontrollen.

Mit Ihrer Bestellung oder der unterschriebenen, dauerhaft gültigen Vereinbarung zwischen Ihnen und uns als Futtermittelhändler erklären Sie sich zudem mit der Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements einverstanden.

Das Formular finden Sie hier. Bitte senden Sie es ausgefüllt per E-Mail an laitenberger@allgaier-agrarhandel.de oder per Fax an 07391 7004-66 zurück.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Allgaier Agrarhandel GmbH

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