Liebe Landwirte,
wir möchten Sie heute über eine wichtige gesetzliche Neuerung informieren, die Auswirkungen auf die Annahme von Erntegut hat. Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs müssen Landhändler sicherstellen, dass das Erntegut im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Das bedeutet konkret, dass Sie als Landwirte bestätigen müssen, dass für das Saatgut Ihrer Flächen Lizenz bezahlt wurde.
Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, müssen Sie die Erntegut-Bescheinigung auf der Homepage des STV ausfüllen. Dies betrifft alle Landwirte, die Getreide an uns vermarkten möchten, unabhängig davon, ob Sie Z-Saatgut bezogen haben oder eigenen Nachbau betreiben. Bitte beachten Sie, dass die Erntegut-Bescheinigung nichts mit der Nachbauerklärung zu tun hat.
Folgen Sie dem Link zur Homepage des STV, melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an und arbeiten Sie die Anweisungen auf der Seite des STV sorgfältig ab.
Nach dem Ausfüllen senden Sie die Bescheinigung bitte an getreide@allgaier-agrarhandel.de
Bitte beachten Sie, dass die Erntegut-Bescheinigung gesetzlich vorgeschrieben ist und die Homepage des STV der einzige rechtssichere Weg ist, diese auszufüllen. Bei Problemen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.
Ihr Team vom Allgaier Agrarhandel.